Berufskraftfahrer Qualifikation: Ausnahmen des BKrFQG
Kein Gesetz ohne Ausnahmen. Das gilt auch für das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
Die Ausnahmen von der Pflicht, eine Grundqualifikation und Weiterbildung zu absolvieren sind im §1 Absatz 2 des BKrFQG festgelegt.
Keine Grundqualifikation und Weiterbildung benötigen die Fahrer zum Beispiel bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen,
Ob eine Ausnahmeregelung anwendbar ist, ist einzelfallabhängig. Anhaltspunkte und Hilfestellungen bieten die vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) veröffentlichten Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.
Unter FAQ: Häufig gestellte Fragen finden Sie ebenfalls Hinweise zur Anwendung des Gesetzes.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen
Weitere Informationen zu Ausnahmen vom Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz finden Sie im FAQ-Bereich: