Berufskraftfahrer Qualifikation: Gesetz und Verordnung


Grundsätzliches:

       

Das Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern. Es dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/645 des EU-Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (ABl. L 112 vom 2.5.2018, S. 29).

Die Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes (Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV) konkretisiert den durch das BKrFQG festgelegten Rahmen und legt insbesondere auch die Details zur Prüfung fest. In Anlage 1 der BKrFQV finden Sie die Liste der Kenntnisbereiche, die das erforderliche Niveau sowie Fähigkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern festlegt.

 

Gesetze im Wortlaut

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