Förderprogramme

Allgemeines

Im Zuge der Mautharmonisierung wurde eine staatliche Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen beschlossen.

Die zuständige Bewilligungsbehörde für dieses Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung" ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

 

Förderungsperiode 2017

Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen für die  Förderperiode 2017 Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:

  

Förderperiode 2017 – Ausbildung

Förderperiode 2017 – Weiterbildung

 

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich anwesend sein müssen (Präsenzpflicht).

 

Außnahmen:

Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbildungsnormen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.

    Beispiele:

  
  • Praktische Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator nach § 5 BKrFQG in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2 BKrFQV.
  • Praktische Fahrertrainings im öffentlichen Verkehrsraum zum wirtschaftlichen Fahren (z. B. energiesparende Fahrweise).
  • Führerschein C, Führerschein CE
  • Allgemeine auf die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen bezogene Weiterbildungen, zum Beispiel zum Digitalen Kontrollgerät oder zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Weiterbildungen für bestimmte Transportarten wie Gefahrgutbeförderung oder Abfallbeförderung
  • Weiterführende berufliche Qualifikation: Geprüfte/r Kraftverkehrsmeister/in, Geprüfte/r Verkehrsfachwirt/in

Förderprogramme des BAG

Das Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) folgende  Förderprogramme an:

    

De-minimis:

Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt.

Weiterführende Informationen des BAG

Ausbildung:

Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin schaffen.

Weiterführende Informationen des BAG

Weiterbildung:

Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen.

Weiterführende Informationen des BAG

Bundesamt für Güterverkehr

Die Informationen des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) zum Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung" finden Sie hier.