Im Zuge der Mautharmonisierung wurde eine staatliche Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen beschlossen.
Die zuständige Bewilligungsbehörde für dieses Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung" ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen für die Förderperiode 2017 Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
Förderperiode 2017 – Ausbildung Förderperiode 2017 – Weiterbildung
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Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich anwesend sein müssen (Präsenzpflicht).
Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen zur Einhaltung von Ausbildungsnormen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig.
Beispiele:
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Förderprogramme des BAG
Das Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) folgende Förderprogramme an:
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De-minimis:Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt. Weiterführende Informationen des BAG Ausbildung:Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin schaffen. Weiterführende Informationen des BAG Weiterbildung:Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Weiterführende Informationen des BAG |
Bundesamt für Güterverkehr