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Auf den folgenden Seiten finden Trainer und Ausbilder, die in der beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung von Lkw-Fahrer*innen und Busfahrer*innen tätig sind, eine Vielzahl an Informationen. Erfahren Sie, wie Sie sich als Weiterbildungsstätte anerkennen lassen können und welche Bedingungen Sie als Trainer*in erfüllen müssen, um bei der staatlichen Überwachung zu glänzen.
Auch eine Liste mit den relevanten Kenntnisbereichen aus der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und die praktische Anwendung in der Weiterbildung haben wir für Sie erstellt. Für Unternehmen beantworten wir die Frage, ob interne oder externe Schulungen für Sie von Vorteil sind und, welche Bedingungen Sie als interner Schulungsanbieter erfüllen müssen. Auch zu den Stichworten Bußgelder und Berufskraftfahrerqualifikationsregister finden Sie Antworten auf diesen Seiten. Viel Spaß beim Lesen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen die Schulungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für seine Bus- oder Lkw-Fahrer selbst, also intern, durchführen. Lesen Sie hier, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um interne Schulungen durchführen zu dürfen und wann es sinnvoller ist, auf externe Schulungsanbieter zurückzugreifen.
Die Anerkennung von Ausbildungsstätten für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist im § 9 BKrFQG bzw. § 5 BKrFQV klar geregelt. Wir haben für Sie alle Voraussetzungen für die Anerkennung zusammengefasst und erklären, welche Schritte Sie gehen müssen, um als Ausbildungsstätte anerkannt zu werden.
Was müssen angehende Lkw-Fahrer*innen oder Busfahrer*innen wissen? Welche Kenntnisbereiche sind in der Weiterbildung relevant und wie werden diese durch die 5 Module abgedeckt? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Im Gesetz heißt es formal: Die Überwachung der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung, ebenso wie die Anerkennung obliegen, der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Doch, was bedeutet das für die Praxis? Womit kann ich als Fahrschule oder Weiterbildungsinstitut rechnen? Welche Vorkehrungen kann ich treffen? Alle diese Fragen beantworten wir auf den folgenden Seiten.
Seit dem 23. Mai 2021 ist das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gemäß den EU-Vorschriften in Betrieb. Erfahren Sie auf diesen Seiten, was Sie als Ausbildungsstätte beachten müssen und wie Sie Zugriff erhalten. Auch über Ziele und mögliche Weiterentwicklungen informieren wir Sie.
Der Verlag Heinrich Vogel hat Lehrpläne für die Weiterbildung Bus, die Weiterbildung Lkw sowie die beschleunigte Grundqualifikation Lkw/Bus entwickelt. Sie können sich die Lehrpläne für die Schulungen nach dem BKrFQG (auch für Umsteiger und Quereinsteiger) sowie weitere nützliche Dokumente hier herunterladen.