Anerkennung als Weiterbildungsstätte

Ausbildungsstätte werden


Staatliche Anerkennung­ nach § 9 BKrFQG

Um eine hohe Ausbildungsqualität im Güter- und Personenkraftverkehr zu gewährleisten, müssen sich Ausbildungsstätten in Deutschland von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkennen lassen. Nur wer staatlich anerkannt ist, darf Berufskraftfahrer*innen aus- und weiterbilden. Die nach Landesrecht zuständige Behörde erkennt eine Ausbildungsstätte auf Antrag an, wenn sie über die personellen und sächlichen Voraussetzungen verfügt. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen. 

Ausbildungsstätten, die nicht anerkannt sind, dürfen den Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung weder anbieten noch durchführen! Seit Dezember 2022 müssen auch Fahrschulen für die Schulungen nach BKrFQG anerkannt sein. Die bis dahin gültige allgemeine gesetzliche Anerkennung von Fahrschulen ist entfallen. 

Checkliste: Staatliche Anerkennung

Das müssen Sie als Ausbildungsstätte wissen. 

Zuständigkeiten & Ablauf

Zuständig für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach BKrFQG ist die nach Landesrecht zuständige Behörde. Der Antrag muss in schriftlicher oder elektronischer Form gestellt werden. Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, erhält der Antragsteller einen Bescheid, der die Anerkennung bestätigt. Welche Behörde für Sie zuständig ist, können Sie beim Landesverkehrsministerium erfragen.

Antrag auf Anerkennung

Der Antrag auf Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde in schriftlicher oder elektronischer Form zu stellen.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Das Ausbildungsprogramm, in dem die unterrichteten Themengebiete auf der Grundlage der in Anlage 1 BKrFQV aufgeführten Kenntnisbereiche sowie die geplante Durchführung und die Unterrichtsmethoden näher darzustellen sind;
  • Die Zahl, die Qualifikationen und Tätigkeitsbereiche der Ausbilder und Ausbilderinnen, einschließlich eines Nachweises ihrer didaktischen und pädagogischen Kenntnisse; Ausbilder und Ausbilderinnen im praktischen Teil müssen eine Berufserfahrung als Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin, als Fachkraft im Fahrbetrieb, als Kraftverkehrsmeister oder Kraftverkehrsmeisterin oder eine entsprechende Fahrerfahrung, insbesondere als Fahrlehrer für Lastkraftwagen oder Busse, nachweisen;
  • Angaben zu den Unterrichtsräumen, zum Lehrmaterial, zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln sowie zu eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen;
  • Die vorgesehene Teilnehmerzahl.
  • Die Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden.

Hier finden Sie Lehrplänen und Musterstundenplänen für den Nachweis des eigenen Ausbildungsprogramms zum Download

Kosten 

Wie viel eine staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte kostet, ist vom Verwaltungsaufwand abhängig. Zwischen  51,10 € und 511,00 € kann die zuständige Behörde verlangen. Die Kosten sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. 

Beschränkungen
  • Nicht zulässig ist eine Anerkennung für einzelne Kenntnisbereichen nach Anlage 1 BKrFQV.
  • Es dürfen nach § 9 Absatz 2 Nr. 4 BKrFQG keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen.
  • Ausbildungsstätten können ihren Antrag auf die Kenntnisbereiche der Klassen C oder D beschränken. Sie erhaltend dann eine beschränkte Anerkennung. 
Fristen & Bearbeitungsdauer

Wichtig zu wissen: Unterricht darf erst dann angeboten oder durchgeführt werden, wenn die Anerkennung als Weiterbildungsinstitut erfolgt ist. Da die Bearbeitungsdauer je nach Behörde ca. 3 bis 6 Wochen, teilweise auch länger betragen kann, sollten Sie sich frühzeitig um eine Anerkennung als Ausbildungsstätte bemühen.

Weiterhin benötigen Sie zum Eintrag der Teilnehmer und Schulungen einen Zugang zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR). Die nach Landesrecht zuständige Behörde übermittelt unmittelbar nach der staatlichen Anerkennung die notwendigen Kontaktdaten der Ausbildungsstätte an das Kraftfahrtbundesamt (KBA), um damit die Zulassung zum Datenübermittlungsverfahren zu ermöglichen. Weitere Informationen für den Zugang zum BQR finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes

Das müssen Sie gewährleisten


Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung

Das Gesetz unterscheidet zwischen personellen und sächlichen Voraussetzungen, die für die staatliche Anerkennung als Ausbildungsstätte erfüllt sein müssen. 

Personelle Voraussetzungen

  • Eine fortlaufende Fortbildung von Trainer*innen und Ausbilder*innen ist gewährleistet.
  • Es wird eine im Verhältnis zur Zahl der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer*innen angemessene Zahl von Lehrpersonen beschäftigt.
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die gegen die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers sprechen

Sächliche Voraussetzungen

Anforderungen an Unterrichtsräume

Ein Raum gilt als geeigneter Unterrichtsraum, wenn ...

  • der Raum groß genug ist (keine beengten Verhältnisse)
  • der Ausbilder gut zu hören und zu verstehen ist.
  • die Teilnehmer*innen Möglichkeiten zum selbstständigen Arbeiten haben.
  • der Raum ortsfest ist. D. h. eine Aus- und Weiterbildung an Bord von Schiffen, in Wohnmobilien oder Wohnwagen ist nicht anerkennungsfähig. 
  • Hinsichtlich der Eignung von Unterrichtsräumen werden die Regelungen der ArbStättV angewandt.

 

Weitere Informationen zu den Unterrichtsräumen

  • Der Raum darf gemietet werden.
  • Der Raum darf auch von anderen Weiterbildungsinstituten genutzt werden, solange der Raum in beiden Anerkennungsbescheiden genannt wird. 
  • Für jeden neuen Unterrichtsort ist eine neue Anerkennung erforderlich. 

Anforderungen an Lehrmittel

Laut den Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht des BALM stehen die Anforderungen an das Lehrmaterial im Ermessen der Anerkennungsbehörde. Als Orientierung kann dafür §4 DV-FahrlG herangezogen werden. 

Anforderungen an Fahrzeuge

Die Anforderungen an Fahrzeuge sind für Weiterbildungsinstitute und Fahrschulen gleich

Nicht ohne


Widerruf der Anerkennung & Untersagung der Tätigkeit

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Anerkennung einer Ausbildungsstätte widerrufen, wenn ... 

  • eine verantwortliche Person in grober Weise gegen die Pflichten des BKrFQGs verstößt.
  • wiederholt gefälschte Einträge ins Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen wurden.  
  • Unterricht angeboten oder durchgeführt wird, ohne dass die hierfür erforderliche Anerkennung erfolgt ist.
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Lehrpläne Downloaden


Lehrmitteltauglichkeit nachweisen

Wenn Sie die Lehr- und Lernmedien des Verlag Heinrich Vogels verwenden, finden Sie im Download-Bereiche nützliche Übersichten und Modulpläne, mit denen Sie Ihre Lehrmitteltauglichkeit für die staatliche Anerkennung nachweisen können. 

Mann schreibt auf Flipboard

Alle zwei Jahre


Überwachung von Ausbildungsstätten

Im Gesetz heißt es formal: Die Tätigkeit der Ausbildungsstätten sind durch die jeweils nach Landesrecht zuständige Behörde zu überwachen. Doch, was bedeutet das für die Praxis? Womit kann ich als Fahrschule oder Weiterbildungsinstitut rechnen? Welche Vorkehrungen kann ich treffen? Alle diese Fragen beantworten wir auf den folgenden Seiten. 

Hände tippen Daten in Register am Laptop
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Keine Bescheinigungen mehr


Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Register

Sind Sie als Weiterbildungsstätte staatlich anerkannt, erhalten Sie Zugriff auf der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Register (BQR). Wofür das Register eingeführt wurde und wie Sie Zugriff erhalten, lesen Sie auf dieser Seite. 

Mann mit Hemd sitzt lächelnd am Schreibtisch
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