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Wer schon vor 2020 auf Europas Straßen unterwegs war, den hat die Schlüsselzahl 95 gerade bei Kontrollen im Ausland vor Probleme gestellt. Nicht überall war der Nachweis bekannt. Das soll der Fahrerqualifizierungsnachweis, der seit 2021 die Schlüsselzahl 95 abgelöst hat, nun richten. Auf dieser Seite finden Fahrer*innen alle wichtigen Informationen zum FQN und Antworten auf die gängigsten Fragen.
Ab dem 23. Mai 2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive die bisher in den Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl 95 und weist damit eine beschleunigte Grundqualifikation nach.
FQN plus Fahrerkarte und Führerschein: Wichtig ist, dass Berufskraftfahrer den Fahrerqualifizierungsnachweis zukünftig immer zusammen mit dem Führerschein und der Fahrerkarte mitführen müssen. Ein Führerschein mit eingetragenen Klassen C und D reicht nicht mehr aus.
Führerschein mit der Schlüsselzahl 95 noch gültigIm Führerschein eingetragene Schlüsselnummern behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. In diesem Fall ist für den Fahrerqualifizierungsnachweis die Karte erst zu beantragen, wenn die nächste Weiterbildung ansteht.
Hier finden Fahrer*innen Antworten auf die gängigsten Fragen rund um den Fahrerqualifizierungsnachweis.
Alle Fahrer*innen, die gewerbliche Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist
Ausstellende Behörde ist beim Fahrerqualifizierungsnachweis die zuständige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort des Fahrers. Bitte beachten Sie regionale Unterschiede, da die Ausstellung des FQN Ländersache ist.
Die Höhe der Bearbeitungsgebühren ist in der Anlage zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt. Derzeit sind die Gebühren wie folgt festgelegt:
Die Führerscheinstellen weisen darauf hin, dass die Bearbeitung und Lieferung des Fahrerqualifizierungsnachweises mindestens 10 Tage in Anspruch nehmen kann. In Einzelfällen gibt es in den verantwortlichen Stellen ein Expressverfahren, dass die Wartezeit auf 3 Arbeitstage reduziert. Zu empfehlen ist daher, eine Bearbeitungszeit von mindestens 3 Wochen einzukalkulieren.
Der Nachweis für die Grundqualifikation oder die Weiterbildung wird von der zuständigen Ausbildungsstätte an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister gemeldet. Zusätzlich müssen Fahrer*innen diesefolgende Dokumente einreichen:
(Beachten Sie, dass Sie ggf. für die gleichzeitige Verlängerung Ihres Führerscheins neben einem neuen Passbild zusätzlich auch eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung vorweisen müssen, die bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.)
Was passiert, wenn der Fahrerqualifikationsnachweis gestohlen wurde? Wer sind meine Ansprechpartner? Welche Daten werden gespeichert? Zu allen Fragen rund um den Fahrerqualifizierungsnachweis und das Berufskraftfahrerqualifikationsregister finden Fahrer*innen Antworten auf den Seiten des KBAs.
Gemäß § 28 BKrFQG können Sanktionen verhängt werden, wenn Fahrer*innen absichtlich oder fahrlässig keinen gültigen Fahrerqualifikationsnachweis vorweisen können. Bei Ordnungswidrigkeiten drohen Bußgelder von bis zu 5.000 bzw. 20.000 Euro. Auch für Unternehmer*innen kann es teuer werden, wenn sie ihrer Pflicht zur Überprüfung nicht nachkommen. Arbeitgeber*innen müssen mindestens zweimal im Jahr überprüfen, ob ihre Fahrer*innen die Voraussetzungen für gewerbliche Fahrten erfüllen und einen gültigen Fahrerqualifikationsnachweis besitzen.
In diesem Fall drohen 20.000 Euro Bußgeld. Das schreibt bussgeldkatalog.org
Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld von 20.000 Euro bestraft. Auch Arbeitgeber*innen werden in diesem Fall mit 20.000 Euro Strafe belangt, wenn sie die Fahrt angeordnet oder wissentlich zugelassen haben.
Diese Ordnungswidrigkeit kostet 30 Euro für Fahrer*innen.
Fahrer*innen müssen für dieses Vergehen bis zu 5.000 Euro zahlen.
Bei fahrlässiger Begehungsweise:
Bei vorsätzlicher Begehungsweise
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