Kenntnisbereiche nach Anlage 1 BKrFQV

Lernen, Verstehen, Anwenden


Das müssen Berufskraftfahrer*innen wissen

Welche Inhalte in der Weiterbildung und der (beschleunigten) Grundqualifikation vermittelt werden müssen, ist in den Kenntnisbereichen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) festgelegt. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung listet alle Fähigkeiten und Kenntnisse auf, die Anwärter*innen auf den Beruf des Kraftfahrers verfügen müssen – zusätzlich zum Führerscheinwissen der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. 

Gut zu wissen


Es gibt 3 große Kenntnisbereiche

  1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
  2. Anwendung der Vorschriften
  3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

 

Im Download-Bereich von eu-bkf.de finden Sie eine Matrix der Kenntnisbereiche und eine Modulübersicht für die Weiterbildung von Lkw/Bus gemäß BKrFQV.

Kenntnisbereich 1 - Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Kenntnisbereich 1.1 – Kinematische Kette

Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, insbesondere

  • Drehmomentkurven,
  •  Leistungskurven,
  • spezifische Verbrauchskurven eines Motors,
  • optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers
  • optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.
Kenntnisbereich 1.2 - Technik und Sicherheitsausstattung beherrschen

Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere:

  • Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage,
  • kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage,
  • bestes Verhältnis zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung,
  • Einsatz der Trägheit des Fahrzeugs,
  • Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle,
  • Verhalten bei Defekten,
  • Verwendung von elektronischen und mechanischen Geräten wie elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP),
  •  vorausschauende Notbremssysteme (AEBS),
  • Antiblockiersystem (ABS),
  • Traktionskontrollsysteme (TCS) und Überwachungssysteme im Fahrzeug (IVMS) und
  •  andere zur Verwendung zugelassene Fahrerassistenz- oder Automatisierungssysteme.
Kenntnisbereich 1.3 - Kraftstoffverbrauch optimieren

Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere:

  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2,
  • Bedeutung der Antizipation des Verkehrsflusses,
  • geeigneter Abstand zu anderen Fahrzeugen und Nutzung der Fahrzeugdynamik,
  • konstante Geschwindigkeit,
  • ausgeglichener Fahrstil und angemessener Reifendruck
  • Kenntnis intelligenter Verkehrssysteme, die ein effizienteres Fahren und eine bessere Routenplanung ermöglichen
Kenntnisbereich 1.3a – Vorausschauendes Fahren

Ziel: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen, insbesondere:

  • sich unterschiedlicher Straßen-, Verkehrs- und Witterungsbedingungen bewusst sein und sich daran anpassen
  • künftige Ereignisse vorhersehen
  • ermessen, welche Vorkehrungen für eine Fahrt bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen getroffen werden müssen
  • die Verwendung der damit verbundenen Sicherheitsausrüstung beherrschen und sich bewusst machen, wann eine Fahrt aufgrund extremer Witterungsbedingungen verschoben oder abgesagt werden muss
  • sich an Verkehrsrisiken anpassen, einschließlich gefährlicher Verhaltensweisen im Verkehr oder Ablenkung beim Fahren (durch die Nutzung elektronischer Geräte, Nahrungs- und Getränkeaufnahme usw.)
  • Gefahrensituationen erkennen, sich daran anpassen und den damit verbundenen Stress bewältigen, vor allem in Bezug auf Größe und Gewicht des Fahrzeugs und auf schwächere Verkehrsteilnehmer, beispielsweise Fußgänger, Radfahrer und motorisierte Zweiräder
  • mögliche Gefahrensituationen erkennen und korrekte Schlüsse ziehen, wie aus dieser potenziell gefährlichen Lage Situationen entstehen können, in denen Unfälle möglicherweise nicht mehr vermieden werden können, sowie Maßnahmen auswählen und durchführen, durch die die Sicherheitsabstände so erhöht werden, dass ein Unfall noch vermieden werden kann, falls die potenziellen Gefahren auftreten sollten.
Kenntnisbereich 1.4 - Ladungssicherung

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere:

  • bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil
  • Nutzung von Automatikgetrieben
  • Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination
  • Berechnung des Nutzvolumens
  • Verteilung der Ladung
  • Auswirkungen der Überladung auf die Achse
  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
  • Arten von Verpackungen und Lastträgern
  • wichtigste Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist
  • Feststell- und Verzurrtechniken
  • Verwendung der Zurrgurte
  • Überprüfung der Haltevorrichtungen
  • Einsatz des Umschlaggeräts
  • Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane
Kenntnisbereich 1.5 - Fahrgastsicherheit

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Fahrgastsicherheit und des Fahrgastkomforts, insbesondere:

  • richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Fahrzeugs,
  • rücksichtsvolles Verkehrsverhalten
  • Positionierung auf der Fahrbahn
  • sanftes Abbremsen; Beachtung der Überhänge
  • Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege)
  • angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Fahrzeugs und die Erfüllung anderer dem Fahrer obliegenden Aufgaben
  • Umgang mit den Fahrgästen
  • besondere Merkmale der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Menschen mit Behinderungen, Kinder).
Kenntnisbereich 1.6 - Beladen von Fahrzeugen

Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere

  • bei der Fahrt auf das Fahrzeug wirkende Kräfte
  • Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil
  • Nutzung von Automatikgetrieben
  • Berechnung der Nutzlast eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination
  • Verteilung der Ladung
  • Auswirkungen der Überladung auf die Achse
  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt
Mann in mittlerem Alter im lockeren Hemd hält Tablet in der Hand und lächelt in die Kamera
© insta_photos / adobestock

Downloads


Lehrpläne und Modulübersichten

Der Verlag Heinrich Vogel hat Lehrpläne für die Weiterbildung Bus, die Weiterbildung Lkw sowie die beschleunigte Grundqualifikation Lkw/Bus entwickelt. Sie können sich die Lehrpläne für die Schulungen nach dem BKrFQG (auch für Umsteiger und Quereinsteiger) sowie weitere nützliche Dokumente hier herunterladen. 

Kenntnisbereich 2 - Anwendung der Vorschriften

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Kenntnisbereich 2.1 – Sozialvorschriften

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr, insbesondere:

  • höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche,
  • Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates,
  • Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird und 
  • Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güter- oder Personenkraftverkehr: Rechte und Pflichten der Kraftfahrer im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.
Kenntnisbereich 2.2 - Vorschriften für den Güterverkehr

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere:

  • Beförderungsgenehmigungen,
  • im Fahrzeug mitzuführende Dokumente,
  • Fahrverbote für bestimmte Straßen,
  • Straßenbenutzungsgebühren,
  • Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung,
  • Erstellen von Beförderungsdokumenten,
  • Genehmigungen im internationalen Verkehr,
  • Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr),
  • Erstellen des internationalen Frachtbriefs,
  • Überschreiten der Grenzen,
  • Verkehrskommissionäre und
  • besondere Begleitdokumente für die Güter.
Kenntnisbereich 2.3 - Kenntnisse für den Personenkraftverkehr

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr, insbesondere:

  • Beförderung bestimmter Personengruppen,
  • Sicherheitsausstattung in Bussen,
  • Sicherheitsgurte und
  • Beladen des Fahrzeugs

Alle Kenntnisbereiche abgedeckt. Mit PC Professional sind Sie auf der sicheren Seite

    Kenntnisbereich 3 - Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Kenntnisbereich 3.1 – Risiken im Straßenverkehr erkennen, Arbeitsunfälle vermeiden

    Ziel: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere:

    • Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche,
    • Verkehrsunfallstatistiken,
    • Beteiligung von Lastkraftwagen/Bussen
    • menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen
    Kenntnisbereich 3.2 - Kriminalität und Schleusung

    Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere:

    • allgemeine Informationen
    • Folgen für die Kraftfahrer
    • Vorbeugungsmaßnahmen
    • Checkliste für Überprüfungen
    • Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Kraftverkehrsunternehmer
    Kenntnisbereich 3.3 - Gesund bleiben 

    Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere:

    • Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen
    • physische Kondition
    • Übungen für den Umgang mit Lasten
    • individueller Schutz
    Kenntnisbereich 3.4 - körperliche und geistige Verfassung

    Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere:

    • einer gesunden und ausgewogenen Ernährung,
    • Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann,
    • Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress
    • grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit
    Kenntnisbereich 3.5 - Verhalten bei Notfällen

    Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, insbesondere:

    • Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage
    • Vermeidung von Nachfolgeunfällen
    • Verständigung der Hilfskräfte
    • Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe
    • Reaktion bei Brand
    • Evakuierung der Mitfahrer des LKW bzw. der Fahrgäste des Busses
    • Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste
    • Vorgehen bei Gewalttaten
    • Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung
    Kenntnisbereich 3.6 - Verhalten und Umgangsformen

    Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt, insbesondere:

    • Verhalten des Kraftfahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung des Kraftfahrers für das Unternehmen
    • unterschiedliche Rollen des Kraftfahrers
    • unterschiedliche Gesprächspartner des Kraftfahrers
    • Wartung des Fahrzeugs
    • Arbeitsorganisation und
    • kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits
    Kenntnisbereich 3.7 - Güterverkehr und Marktordnung

    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

    Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

    • Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader)
    • unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten)
    • Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten
    • unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, temperaturgeführte Transporte, gefährliche Güter, Tiertransporte usw.) 
    • Weiterentwicklung der Branche (Diversifizierung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.)
    Kenntnisbereich 3.8 - Personenkraftverkehr und Marktordnung

    Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

    Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere:

    • Personenkraftverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen)
    • unterschiedliche Tätigkeiten im Personenkraftverkehr
    • Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
    • Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr) und
    • Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenkraftverkehr

     

    Mann mit Hemd sitzt lächelnd am Schreibtisch
    © Insta_photos/adobe.stock.com

    Ihr persönlicher Kontakt

    Unsere Fachberater*innen informieren Sie zu unseren Produkten, Neuheiten und stehen als kompetente Ansprechpartner*innen an Ihrer Seite.