Bussgelder vermeiden

Polizistin winkt LKW mit Kelle auf den Parkplatz
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Das muss nicht sein


Bußgelder und Verwarnungsgelder für Fahrer*innen

Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrer*innen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Jeder, der ... 

  • Beförderungen im Güterkraft- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt
  • bei den Beförderungen ein Kraftfahrzeug einsetzt, für das nach aktueller Rechtslage eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE benötigt wird
  • die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE nach dem 10.09.2009 (Güterkraftverkehr) oder nach dem 10.09. 2008 (Personenkraftverkehr) erworben hat

... ist dazu verpflichtet, eine Grundqualifikation nachzuweisen und alle 5 Jahre eine Weiterbildung zu absolvieren.

Die Grundqualifikation wird durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben. Einzelheiten hierzu regelt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

Das kann teuer werden


Auszug auf dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

Die Höhe des anfallenden Buß- oder Verwarnungsgeldes für Lkw- oder Busfahrer*innen bei Zuwiderhandlungen von Fahrer*innen und Unternehmer*innen gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog festgelegt. Eine Übersicht über die gängigsten Verstöße und die Konsequenzen für Unternehmer*innen und Fahrer*innen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Sie gelten sowohl für Fahrer*innen im  gewerblichen Güterverkehr als auch im Personenverkehr.

 

Fahren ohne Grundqualfikation oder Weiterbildung 

Für Fahrer*innen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Fahrt ohne entsprechenden Nachweis einer Grundqualifikation/Weiterbildung durchführt.

Für Unternehmer*innen:  Bis zu 20.000 Euro Bußgeld

Wer eine Fahrt ohne entsprechenden Nachweis einer Grundqualifikation/ Weiterbildung anordnet oder zulässt.

Aus. und weiterbilden ohne Zulassung

Für Ausbildungsstätte/Unternehmer: Bis zu 20.000 Euro Bußgeld

  • Anbieten oder durchführen von Unterricht ohne Anerkennung
  • Unterricht mit Ausbildern ohne Fortbildung
  • Unterricht mit einer höheren Teilnehmerzahl (max. 25)
  • Während des Unterrichts keine geeigneten und ausreichenden Lehrmittel für jeden Teilnehmer
  • Bescheinigung über BGQ oder Weiterbildung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt

 

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