Wir konnten keinen Kontakt zu dieser PLZ finden. Bitte wenden Sie sich an +49 89 203043-0
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Die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrer*innen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Jeder, der ...
... ist dazu verpflichtet, eine Grundqualifikation nachzuweisen und alle 5 Jahre eine Weiterbildung zu absolvieren.
Die Grundqualifikation wird durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben. Einzelheiten hierzu regelt das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt und ohne absolvierte Grundqualifikation oder Weiterbildung zu gewerblichen Zwecken fährt, begeht nach §28 BKrFQG eine Ordnungswidrigkeit.
Die Höhe des anfallenden Buß- oder Verwarnungsgeldes für Lkw- oder Busfahrer*innen bei Zuwiderhandlungen von Fahrer*innen und Unternehmer*innen gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ist im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog festgelegt. Eine Übersicht über die gängigsten Verstöße und die Konsequenzen für Unternehmer*innen und Fahrer*innen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Sie gelten sowohl für Fahrer*innen im gewerblichen Güterverkehr als auch im Personenverkehr.
Für Fahrer*innen: Bis zu 5.000 Euro Bußgeld
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Fahrt ohne entsprechenden Nachweis einer Grundqualifikation/Weiterbildung durchführt.
Für Unternehmer*innen: Bis zu 20.000 Euro Bußgeld
Wer eine Fahrt ohne entsprechenden Nachweis einer Grundqualifikation/ Weiterbildung anordnet oder zulässt.
Für Ausbildungsstätte/Unternehmer: Bis zu 20.000 Euro Bußgeld
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