Für Unternehmen

Berufskraftfahrer*innen ausbilden


Intern vs. extern: Welches Schulungsformat ist besser? 

Für Unternehmer*innen der Transport- und Logistikbranche stellt sich die Frage, ob ihre Bus- oder Lkw-Fahrer*innen die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in externen oder internen Schulungen absolvieren sollen. 

 

BKF-Ausbildung & Weiterbildung


Vor- und Nachteile von internen und externen Schulungen

Interne Schulungen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen die Schulungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für seine Bus- oder Lkw-Fahrer selbst, also intern, durchführen.  Zum einen können Sie Ihr Unternehmen von der nach Landesrecht zuständigen Behörde selbst als Ausbildungsstätte anerkennen lassen (§ 9 BKrFQG/§ 5 BGrFQV). Des Weiteren können Sie die beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung für ihre Fahrer auch von externen Anbietern in eigenen Räumen durchführen lassen. Dazu muss Ihr Schulungsraum allerdings über die externe Ausbildungsstätte von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zugelassen werden.

Vorteile

  • Reisekosten für die Teilnehmer*innen entfallen. Der Veranstaltungsort ist bekannt und für alle leicht zu erreichen. 
  • Der Praxisbezug ist größer. Teilnehmer*innen können auf bekannten Fahrzeugen aus der Flotte das Gelernte anwenden.
  • Es kann individuell auf Schwerpunkte und Besonderheiten des Unternehmens und der Fahrer*innen eingegangen werden. 

Nachteile

  • Die Anerkennung als Ausbildungsstätte ist mit gewissen Voraussetzungen und Pflichten verbunden.
  • Zur Anerkennung benötigen Sie z. B. ein Ausbildungsprogramm, eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Ausbildern, entsprechende Unterrichtsräume, Lehrmittel, Zugang zu einem Ausbildungsfahrzeug.
  • Weiterhin wird ein Zugang zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister benötigt, den Sie nur in Verbindung mit der Anerkennung als Ausbildungsstätte erhalten.
  • Ihre Ausbilder müssen sich spätestens alle vier Jahre für mindestens 3 Tage fortbilden. 
  • Als Ausbildungsstätte müssen Sie Schulungen spätestens 5 Werktage vor der Durchführung bei der zuständigen Behörde anzeigen und sich mindestens aller zwei Jahre vor Ort überprüfen lassen.
  • Je nach Unternehmensgröße ist der Aufwand für nur einzelne Teilnehmer*innen extrem hoch. 

Externe Schulungen

Unternehmen können die beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildung für ihre Fahrer auch von externen Anbietern durchführen lassen. Voraussetzung ist, dass diese Institutionen die Anforderungen des BKrFQG §7, Abs. 1 oder der BKrFQV §6 erfüllen.

Vorteile

  • Der teilweise aufwändige Anerkennungsprozess als Ausbildungsstätte entfällt.
  • Sie müssen keine qualifizierten Ausbilder, Schulungsräume und Lehrmittel vorhalten.
  • Den bürokratischen Aufwand der Schulungen trägt die externe Ausbildungsstätte.
  • Durch den Abstand zur täglichen Arbeit können sich die Teilnehmer*innen sich leichter auf die Weiterbildung konzentrieren.
  • Gerade bei kleineren Unternehmen mit nur einzelnen Teilnehmer*innen von Aus- und Weiterbildung ist die externe Schulung kostengünstiger und effizienter.

Nachteile

  • Nicht immer passt das Timing. Während man bei internen Schulungen den passenden Zeitpunkt wählen kann, ist man bei externen Schulungen abhängig vom Terminangebot der Weiterbildungsinstitute. 
  • Die Kosten für externe Weiterbildungen können sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Standort, Dozenten und Praxisanteilen in den Schulungen.
  • Neben der Teilnahmegebühr können je nach Entfernung auch Reisekosten und Spesen anfallen

Paragraf 7 unter der Lupe


Anerkennung als Weiterbildungsinstitut

Die Anerkennung von Ausbildungsstätten für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist im BKrFQG klar geregelt. Wir haben für Sie alle Voraussetzungen für die Anerkennung zusammengefasst und erklären, welche Schritte Sie gehen müssen, um als Ausbildungsinstitut anerkannt zu werden. 

Mann schreibt auf Flipboard

Alle zwei Jahre


Überwachung von Ausbildungsstätten und Bußgelder

Im Gesetz heißt es formal: Die Überwachung der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung, ebenso wie die Anerkennung obliegen, der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Doch, was bedeutet das für die Praxis? Womit kann ich als Fahrschule oder Weiterbildungsinstitut rechnen? Welche Vorkehrungen kann ich treffen? Alle diese Fragen beantworten wir auf den folgenden Seiten. 

Mann mit Hemd sitzt lächelnd am Schreibtisch
© Insta_photos/adobe.stock.com

Ihr persönlicher Kontakt

Unsere Fachberater*innen informieren Sie zu unseren Produkten, Neuheiten und stehen als kompetente Ansprechpartner*innen an Ihrer Seite.