26.06.2024

Fremdsprachen


Neuerungen im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht

Das Bundeskabinett hat dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Mai 2024 zugestimmt.

Die gesetzlichen Änderungen im Überblick

  1. Neue Prüfungssprachen in der beschleunigten Grundqualifikation und der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung
  2. Die nationale Ukraine-Ausnahme-Verordnung
  3. E-Learning in der Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern 

Neue Prüfungssprachen

Zukünftig können Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden: Dazu zählen: 

  • Englisch
  • Hocharabisch
  • Kroatisch,
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

 

Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi (Nordkurdisch) ergänzt.

Die Ukraine-Ausnahme-Verordnung

Diese Verordnung erleichtert Berufskraftfahrern aus der Ukraine den Berufszugang in Deutschland, indem ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise (begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus) anerkannt werden, nachdem eine ergänzende Schulung und Prüfung absolviert wurden. Des Weiteren ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung geplant, was den prüfungsfreien Umtausch der Fahrerlaubnis ermöglicht. 

E-Learning

Die Einführung von E-Learning im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht soll es Fahrern ermöglichen, einen Teil ihrer Weiterbildung (max. 12 Zeitstunden) digital und flexibel zu absolvieren. Wie viele Weiterbildungsinstitute betonen, kommt es dabei auf die Ausgestaltung und Umsetzung an.

Erfahren Sie im nächsten EU-BKF-Newsletter, was unter synchronem und asynchronem E-Learning zu verstehen ist und welche Konsequenzen für die Praxis sich daraus ergeben. 

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