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Das Bundeskabinett hat dem vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes im Mai 2024 zugestimmt.
Zukünftig können Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden: Dazu zählen:
Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi (Nordkurdisch) ergänzt.
Diese Verordnung erleichtert Berufskraftfahrern aus der Ukraine den Berufszugang in Deutschland, indem ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise (begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus) anerkannt werden, nachdem eine ergänzende Schulung und Prüfung absolviert wurden. Des Weiteren ist die Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung geplant, was den prüfungsfreien Umtausch der Fahrerlaubnis ermöglicht.
Die Einführung von E-Learning im Berufskraftfahrerqualifikationsrecht soll es Fahrern ermöglichen, einen Teil ihrer Weiterbildung (max. 12 Zeitstunden) digital und flexibel zu absolvieren. Wie viele Weiterbildungsinstitute betonen, kommt es dabei auf die Ausgestaltung und Umsetzung an.
Erfahren Sie im nächsten EU-BKF-Newsletter, was unter synchronem und asynchronem E-Learning zu verstehen ist und welche Konsequenzen für die Praxis sich daraus ergeben.
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Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnung vom 17. Dezember 2024 veröffentlicht. Es wurden neue Gebühren bei den Fahrerlaubnis-Behörden ausgewiesen.
Schwer beladen mit rechtlichen Änderungen, neuer Didaktik und mehr als 100 neuen Bildern. Bringen Sie PC Professional auf den neuesten Stand und freuen Sie sich auf Schüler*innen, die nicht nur absitzen, sondern motiviert mitmachen.
Weitere Auswirkungen des Mobilitätspakets 1 treten in Kraft. Für Fahrer gilt eine erweiterte Nachweispflicht und Umrüstpflicht für Fahrtenschreiber im internationalen Verkehr.