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Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation? Das sollten Sie zu den verschiedenen IHK-Prüfungen wissen!
Jeder, der in Deutschland die Berechtigung zum gewerblichen Führen von Lkws oder Bussen erwerben möchte, muss zusätzlich zu seinem Führerschein eine Berufskraftfahrerqualifikation mit(IHK) einer theoretischen und/oder praktischen Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer absolvieren.
Umfang, Dauer und ob vor der Prüfung ein Schulungslehrgang verpflichtend ist, hängt von der Art der gewählten Prüfung ab.
In diesem Artikel beantworten wir häufige Fragen und erklären, den Unterschied zwischen der Regelprüfung „Grundqualifikation“ und der Regelprüfung „Beschleunigte Grundqualifikation.“
Die IHK-Prüfung zum Berufskraftfahrer ist eine berufliche Qualifikation. Sie stellt sicher, dass angehende Berufskraftfahrer das notwendige Wissen für ihre Tätigkeit besitzen.
Jeder, der in Deutschland die Berechtigung zum gewerblichen Führen von Lkws oder Bussen erwerben möchte, muss bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) eine theoretische und/oder praktische Prüfung absolvieren.
In dieser Übersicht haben wir die wichtigsten Unterschiede zwischen Beschleunigter Grundqualifikation und Grundqualifikation aufgelistet.
Kurz und knapp zusammengefasst: Bei der beschleunigten Grundqualifikation geht die Prüfung schneller. Es gibt nur eine theoretische Prüfung und diese ist mit nur 90 Minuten nicht so umfangreich wie die Regelprüfung der Grundqualifikation, bei der man 240 Minuten lang sein theoretisches Wissen unter Beweis stellen muss. Hinzu kommen bei der Grundqualifikation nochmal 210 Minuten praktische Prüfung
Während es bei der Prüfung zur Grundqualifikation keine Voraussetzungen gibt, muss jeder, der sich für die Regelprüfung Beschleunigte Grundqualifikation anmelden möchte, nachweisen, dass er bei einem anerkannten Ausbildungsinstitut einen vorbereitenden Schulungslehrgang absolviert hat. Umfang des Lehrgangs sind 140 Stunden, davon 10 Stunden „Führen eines Kraftfahrzeugs“.
Bei sogenannten Umsteigern oder Quereinsteigern kann die Prüfungsdauer durch den vorhandenen Vorbesitz einer Fachkundebescheinigung in Verbindung mit dem entsprechendem Ausbildungsziel geringer ausfallen. Informationen hierzu finden Sie unter BKrFQG: https://www.eu-bkf.de/de/bkrfqg/gesetz-verordnung
Die Prüfungsgebühr sichtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der jeweiligen IHK. Welche IHK für Sie zuständig ist, können Sie im IHK-Finder nachschlagen
Generell gilt die theoretische Prüfung als bestanden, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht wurden. Genauere Informationen finden Sie auf der Website der IHK.
Auf der Website der IHK kann man sich online für die Prüfung zur (beschleunigten) Grundqualifikation anmelden. Bitte beachten Sie, dass z. B. bei der IHK Region Stuttgart eine Anmeldung zur Prüfung Grundqualifikation aufgrund der praktischen Prüfung erst nach einem telefonischen Informationsgespräch möglich ist.
Nach einer verbindlichen Anmeldung über das Online-Formular ist eine kostenlose Abmeldung nicht mehr möglich. Liegt aufgrund von Krankheit ein Attest vor, reduziert sich – wie bei einem frühzeitigen Rücktritt (min 14 Tage vor dem Prüfungstermin) auch – die zu zahlende Prüfungsgebühr. Bei einer kurzfristigen Absage oder nicht Erscheinen zur Prüfung muss der volle Preis gezahlt werden.
Hier finden Sie das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, die Verordnung und weitere Richtlinien und Dokumente sowie eine Zusammenfassung über die wichtigsten Themen und Hintergründe.
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