19.09.2024

4. Welle 


E-Learning in der Weiterbildung

Durch die Einführung von digitalem Unterricht soll die Weiterbildung von Berufskraftfahrern zukünftig flexibler und moderner werden. Im Entwurf der Verordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ist die Möglichkeit von bis zu 12 Stunden digitalem Unterricht in synchroner und asynchroner Form vorgesehen. Was hinter den Begriffen steckt und auf welche Anforderungen sich Ausbildungsinstitute einstellen können, erklären wir in diesem Artikel.

Synchrones und asynchrones Lernen: Was ist der Unterschied?

Synchroner digitaler Unterricht: Salopp könnte man die Formulierung „digitaler Unterricht in synchroner Form“ mit „Video-Unterricht“ übersetzten. Kursteilnehmer und Ausbilder beschäftigen sich gleichzeitig in Echtzeit mit den Kursinhalten, jedoch von unterschiedlichen Standorten aus. Über Plattformen wie Skype oder Zoom, und bald auch in PC Professional und der BKF-App, sind alle Teilnehmer per Video live miteinander verbunden, können Fragen stellen und Lerninhalte besprechen. Sogar Gruppenarbeiten sind in diesem Format denkbar.

Asynchrones Lernen hingegen findet orts- und zeitunabhängig statt. Teilnehmer und Ausbilder treffen sich nicht. Die Lerninhalte werden per App oder Lernplattform bereitgestellt. Die Lernenden entscheiden selbst, wann sie lernen und wie lange. Rückfragen können ggf. per E-Mail oder Chat beantwortet werden. Häufig wird der Begriff E-Learning synonym für asynchronen, digitalen Unterricht verwendet.

Anforderungen an digitalen Unterricht: Das steht im Entwurf der Verordnung

  • Digitaler Unterricht darf nur von nach § 9 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes anerkannten Ausbildungsstätten und nur im Rahmen der Weiterbildung eingesetzt werden.
  • Von den vorgeschriebenen 35 Stunden Weiterbildung dürfen maximal 12 Unterrichtseinheiten als digitaler Unterricht erfolgen
  • Digitaler Unterricht muss die gleiche Qualität aufweisen wie bisheriger Präsenzunterricht.

Der digitale Unterricht soll Kenntnisse vermitteln, bei denen die digitale Unterrichtsform am wirksamsten ist. Welche Kenntnisbereiche sich eignen, wird noch festgelegt. 

  • Es muss eine zuverlässige Nutzeridentifizierung und technische Kontrollmaßnahmen geben, um Täuschungsversuche zu verhindern
  • Die für den digitalen Unterricht eingesetzte Software muss DSGVO-konform sein und den Anforderungen an die Datensicherheit entsprechen
  • Der digitale Unterricht muss auch von der zuständigen Behörde überwacht werden können.

Wie unterstützt der Verlag Heinrich Vogel beide Arten des Lernens?

Auch wenn bei der Diskussion rund um das E-Learning bzw. den digitalen Unterricht in der Weiterbildung vieles im Fluss ist und der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, folgende Garantien können wir Ihnen geben:

Wir als Verlag Heinrich Vogel sorgen für

  • Ein technisch einwandfreies, dsgvo-konformes E-Learning-Paket, das Ihre Teilnehmer ohne Ihr Zutun absolvieren können.
  • Ein qualitativ hochwertiges E-Learning-Angebot, das die relevanten Kenntnisbereiche abdeckt.
  • Systemseitige Lösungen, die eine gesetzeskonforme Nutzeridentifizierung unterstützen. 
  • Klare Hilfestellung, wie Sie synchrone und asynchrone Unterrichtsformate sinnvoll kombinieren können, um die Möglichkeit von bis zu 12 Stunden digitalem Unterricht bestmöglich zu nutzen.
  • Einen Methodenmix in PC Professional, der Interaktivität fördert und Ihre Teilnehmer motiviert und aufmerksam bleiben lässt.
  • Ein Rundum-Sorglos-System, das Sie bei der Einführung der Gesetzesänderung maximal unterstützt und zu effizienten Abläufen beiträgt. 
Mann mit Hemd sitzt lächelnd am Schreibtisch
© Insta_photos/adobe.stock.com

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