Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnung vom 17. Dezember 2024 veröffentlicht. Es wurden neue Gebühren bei den Fahrerlaubnis-Behörden ausgewiesen.
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Weitere Auswirkungen des Mobilitätspakets 1 treten in Kraft. Für Fahrer gilt eine erweiterte Nachweispflicht und Umrüstpflicht für Fahrtenschreiber im internationalen Verkehr.